Berufsordnung
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Berufsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Berufsgruppe gegenüber den Patienten, den Berufskollegen und der Kammer. Berufsordnungen werden für die verkammerten Berufe – im Gesundheitswesen insbesondere Ärzte, Zahnärzte und Apotheker – von den jeweiligen Kammern erlassen, müssen aber zu ihrem Wirksamwerden von den jeweiligen Aufsichtsministerien genehmigt werden.
Die von den Landesärztekammern erlassenen Berufsordnungen der Ärztinnen und Ärzte beruhen weit überwiegend auf der Muster-Berufsordnung (MBO), die der Deutsche Ärztetag als oberstes Beschlussgremium der Ärzteschaft berät und beschließt. Diese Muster-Berufsordnung soll vor allem dazu dienen, dass sich die einzelnen Berufsordnungen in den Bundesländern bzw. den Zuständigkeitsgebieten der Ärztekammern nicht zu weit auseinander entwickeln.
Die Berufsordnungen enthalten unter anderem Bestimmungen zu folgenden Regelungsbereichen:
• Pflichten zur Berufsausübung
• Schweigepflicht
• Fortbildung
• Werbung
• Gemeinsame Praxisausübung
• Berufliches und kollegiales Verhalten
Über die Einhaltung der Berufspflichten der Ärzte zu wachen ist Aufgabe der jeweiligen Ärztekammer. Dazu gehört zum Beispiel auch die Bearbeitung von Beschwerden über Ärzte. Zu den Aufgaben der Ärztekammern gehört auch die ärztliche Berufsgerichtsbarkeit, die dann in Funktion tritt, wenn ein Arzt sich erheblicher Verletzungen seiner in der Berufsordnung normierten Berufspflichten schuldig gemacht hat.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|