Schweigepflicht
Obliegt hins. der ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Tatbestände den Bediensteten von BaFin, EZB, Bundesbank, Bankabschlussprüfern usw., soweit nicht besondere Bestimmungen sie zur Auskunftserteilung - auch im Wege der Amtshilre - verpflichten. Zwischen BaFin und Bundesbank besteht keine Schweigepflicht, sondern die Institutionen müssen sich qua Gesetz auch durch gegenseitige Informationen aus ihren Tätigkeitsbereichen i.Hinbl.a. die Banken unterstützen.
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