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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Landesärztekammer

In der Gesundheitswirtschaft: Landesärztekammern sind Körperschaften öffentlichen Rechtes, in denen alle Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf als Arzt ausüben, per Gesetz Pflichtmitglieder sind. Die Pflicht zur Mitgliedschaft entsteht jeweils in der (Landes-) Ärztekammer, in deren Gebiet der Arzt seinen Beruf ausübt. Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 15 Landesärztekammern sowie in Nordrhein-Westfalen auf Grund der historischen Entwicklung die beiden Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe. Die (Landes-) Ärztekammern der Bundesrepublik Deutschland bilden gemeinsam die Bundesärztekammer, die selbst aber keine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, sondern die Arbeitsgemeinschaft der (Landes-) Ärztekammern. Als höchstes Gremium der deutschen Ärzteschaft gilt der jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag.



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