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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesärztekammer

In der Gesundheitswirtschaft: Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt sektorenübergreifend die berufspolitischen Interessen der 406.974 Ärztinnen und Ärzte (Stand: 31.12.2006) in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesärztekammer ist aus der im Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen. Heute ist sie die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern und somit ein organisatorischer Zusammenschluss von Körperschaften öffentlichen Rechts. Der einzelne Arzt gehört der BÄK lediglich mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in seiner Ärztekammer an. Die Bundesärztekammer selbst ist keine Körperschaft, sondern ein nicht eingetragener Verein. Der gesundheitspolitische Stellenwert der Bundesärztekammer rekrutiert sich aus der „Dachverbandsfunktion“ über die 17 regional tätigen Ärztekammern. In dieser übergeordneten Funktion wirkt sie insbesondere aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit und entwickelt aus der Sicht der Ärzteschaft Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Hierzu zählen insbesondere • die Sicherung einer guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch den ständigen Erfahrungsaustausch zwischen den Ärztekammern und der gegenseitigen Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten; die Vermittlung des Meinungs- und Erfahrungsaustausches zwischen den Landesärztekammern • Pflege des Zusammengehörigkeitsgefühls aller in Deutschland tätigen Ärzte und ihre Beratung und Unterrichtung bei wichtigen Vorgängen für Ärzte auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des sozialen Lebens • Herbeiführung einer möglichst einheitlichen Regelung der ärztlichen Berufspflichten und Grundsätze für die ärztliche Tätigkeit auf allen Gebieten • Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft in Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines Landes hinausgehen, insbesondere Kontakte zur Bundesregierung und Bundesrat sowie zu den politischen ParteienVermittlung der Position der Ärzteschaft zu gesundheitspolitischen und medizinischen Fragen • Förderung der ärztlichen Fortbildung • Förderung der Qualitätssicherung • Herstellung von Beziehungen zur medizinischen Wissenschaft und zu ärztlichen Vereinigungen des Auslandes • die Regelungskompetenz zur – Berufsordnung (regelt ethische und berufsrechtliche Pflichten der Ärzte untereinander und gegenüber den Patienten, wie z. Bundesärztekammer die Schweigepflicht des Arztes) – Weiterbildungsordnung (definiert Inhalt, Dauer und Ziele der Weiterbildung und der Facharztbezeichnungen) Die BÄK unterstützt die Arbeit der Ärztekammern auf Landesebene und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der BÄK u. a. im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen. Der einmal jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das „Parlament der Ärzteschaft“. Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten der Bundesärztekammer werden vom Deutschen Ärztetag für die Dauer von vier Jahren gewählt. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterhält die Bundesärztekammer das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Sitz der Bundesärztekammer ist Berlin.



 
Weitere Begriffe : Maschinenstürmerinnen | Gesundheitsstadt | Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
 
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