Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Sozialpolitik

im weitesten Sinne die Gesamtheit an Handlungen zur Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen. In diesem weiten Sinne ist Sozialpolitik Gesellschaftspolitik oder »soziale Politik«. Im engeren, »praktischeren« Sinne ist Sozialpolitik die Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslagen gesellschaftlich schwacher und schutzbedürftiger Personengruppen; sie trifft darüber hinaus Vorkehrungen angesichts der gesamtgesellschaftlich immer präsenten und in diesem Sinne »normalen«, individuell aber schicksalhaft eintretenden Risiken des Lebens und der daraus drohenden wirtschaftlichen Not und sozialen Degradierung (traditionelle Sozialpolitik). Träger sozialpolitischer Maßnahmen ist neben den öffentlichen und privaten Verbänden, den Betrieben (betriebliche Sozialpolitik) und sonstigen Sozialgebilden v.a. der Staat mit seinen ausführenden Organen (z.B. Arbeitsministerium). In der BRD sind die Maßnahmen im Rahmen des Systems der sozialen Sicherung, deren Zweck die Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz aller Bevölkerungsgruppen gegen allg. Lebensrisiken ist (z.B. Unfall, Krankheit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit), wesentlicher Teil staatlicher Sozialpolitik. Zu den Versicherungs, Versorgungs-, Fürsorge- und Entschädigungseinrichtungen der sozialen Sicherung zählen die Bereiche der Sozialversicherung, Beamtenversorgung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung, Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich, Sozialhilfe, Kindergeld, Jugendhilfe, Wohngeld, Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge. Neben der Bereitstellung und Finanzierung solcher Sicherungseinrichtungen wirkt die Sozialpolitik strukturgestaltend im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Zielvorstellungen über Menschenwürde, Gleichheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Leistungsbewahrung und -motivierung. Dazu zählen Familien-, Jugend- und Altenpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Arbeitnehmerschutz, Mitbestimmung und Betriebsverfassung, Vermögenspolitik, Wohnungspolitik, mittelstandsorientierte Sozialpolitik. Der periodische Sozialbericht der Bundesregierung zeigt das Bemühen des Staates, durch Aufnahme neuer Aufgabenbereiche eine Ausweitung des »klassischen« sozialpolitischen Aufgabenbereichs in Richtung auf eine mehr »gesellschaftspolitisch gestaltende« Politik zu vollziehen. Literatur: Lampert, H. (1996). Ritter, G.A. (1989). v. Maydell, B., Kannengießer, W. (1988). Hentschel, V. (1983)



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Sozialplan
 
Sozialprestige
 
Weitere Begriffe : Soziologie, transzendentale | langfristige Aussenhandelsfinanzierung | Minus-, Negativzinsen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.