Ordnung
In der Wirtschaftssoziologie:
bei M. Weber Undefiniert eingeführter Grundbegriff zur Erfassung normativer Strukturen: Soziales Handeln kann von den Beteiligten an der Vorstellung des Bestehens einer legitimen Ordnung orientiert werden. Die Geltung einer solchen vorgestellten Ordnung kann garantiert sein entweder innerlich (affektuell oder wertrational) oder durch die Erwartung positiver oder negativer äusserer Folgen: durch Interessenlage. Als O.en unterscheidet Weber insbesondere Konvention (die Geltung wird garantiert durch die Chance, bei Abweichung auf relativ allgemeine Missbilligung zu stossen) und Recht (für die Durchsetzung dieser Ordnung ist ein spezifischer Menschenstab zuständig). Als Quellen der legitimen Geltung einer Ordnung schliesslich unterstellt Weber Tradition, affektuellen oder wertrationalen Glauben sowie positive Satzung, an deren Legalität geglaubt wird.
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