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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Satzung

Die in einer Urkunde niedergelegte Verfassung (Statut) einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Bei privatrechtlichen Gesellschaften, Genossenschaften und Vereinen sind Zustandekommen, Mindestinhalt und Grenzen der Satzung gesetzlich geregelt. Gegenüber den Mitgliedern der jeweiligen Organisation ist die Satzung verbindliches Recht; der Änderungsbeschluss bedarf einer qualifizierten Mehrheit. Für die meisten Satzungen besteht Publizitätspflicht. Die Satzung von AG und KGaA bedürfen ebenso wie die der GmbH (Gesellschaftsvertrag) öffentlicher Beurkundung. Bei der GmbH ist die Satzung von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Die Satzung der Genossenschaft bedarf der Unterzeichnung durch alle Gründer und der Eintragung in das Genossenschaftsregister. Die Satzung öffentlich-rechtlicher Körperschaften ist eine Anordnung mit verbindlicher Kraft, durch die innere Angelegenheiten der Körperschaften geregelt werden.



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