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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitsmarktpolitik

Setzung von Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt und Gestaltung des Zusammenwirkens von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage mit dem Ziel, einen den Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten aller Arbeitswilligen angepaßten dauerhaft hohen Stand der Beschäftigung bei leistungsgerechtem Arbeitsentgelt zu gewährleisten. Danach umfaßt die Arbeitsmarktpolitik die Arbeitsmarktordnungspolitik, die Arbeitsmarktablaufspolitik sowie die Beschäftigungspolitik. In der BRD ist das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium durch das Arbeitsförderungsgesetz vom 25.6.1969 (AFG), das Berufsbildungsgesetz vom 14.8.1969 und das Bundesausbildungsförderungsgesetz vom 1.10.1971 wesentlich verbessert und erweitert worden. Die Verabschiedung des AFG, das in einem engen Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft steht, führte zumindest konzeptionell zu einem Übergang von einer reaktiven zu einer vorausschauenden und aktiven Arbeitsmarktpolitik. Träger der Arbeitsmarktpolitik sind die - Bundesanstalt für Arbeit, die Landesarbeitsämter sowie die Arbeitsämter. Nach § 2 AFG haben die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen dazu beizutragen, dass a) weder Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung noch ein Mangel an Arbeitskräften eintreten oder fortdauern, b) die berufliche Beweglichkeit der Erwerbstätigen gesichert und verbessert wird, c) nachteilige Folgen, die sich für die Erwerbstätigen aus der technischen Entwicklung oder aus den Strukturwandlungen ergeben können, vermieden, ausgeglichen oder beseitigt werden sowie die Integration von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt gefördert wird. Der mit der Durchführung dieser Aufgaben betrauten Bundesanstalt für Arbeit steht hierzu ein umfangreicher Katalog an Maßnahmen und Instrumenten zur Verfügung. Dieser Katalog ist hierarchisch gegliedert, d.h., aktive und vorbeugende Leistungen wie berufliche Qualifizierungen genießen Priorität vor kompensatorischen Leistungen wie der Zahlung von Arbeitslosengeld. Zu den Maßnahmen, die in erster Linie an der Arbeitsangebotsseite ansetzen, zählen im einzelnen: a) Empirische Arbeitsmarkt-, Berufs- und Berufsbildungsforschung mit dem Ziel, eine aktive Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik durch eine Erhöhung der Markttransparenz, das Erkennen mittel-und langfristiger Beschäftigungsveränderungen sowie eine Verbesserung des individuellen und allgemeinen Informationsniveaus zu ermöglichen. b) Berufsberatung mit der Absicht, den quantitativen und qualitativen Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu verbessern. c) Arbeitsvermittlung, die darauf abzielt, Arbeitsuchende und offene Stellen zusammenzuführen. Zentrale Leitlinien der Arbeitsvermittlung sind die Unentgeltlichkeit, die Unparteilichkeit, die lohnpolitische Neutralität sowie die Neutralität bei Arbeitskämpfen. Für die Arbeitsvermittlung, den traditionellen Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik, besitzt die Bundesanstalt für Arbeit ein Monopol. d) Förderung der Arbeitsaufnahme wie Zuschüsse zu Reise- und Umzugskosten, Trennungsbeihilfen und Familienheimfahrten zur Erhöhung der regionalen Mobilität der Arbeitnehmer. e) Lohnkostenzuschusse in Form von Eingliederungsbeihilfen und Einarbeitungszuschüssen. 0 Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung, v.a. als Fortbildung und Umschulung. g) Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Form von Kurzarbeitergeld und Winterbauförderung. h) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die die Wiedereingliederung v.a. langfristig Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. i) Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe) bei Arbeitslosigkeit. Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Weiterbildung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen haben die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen und durch Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern in den letzten Jahren verbessert. Hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Effizienz von Arbeitsmarktpolitik gehen die Meinungen jedoch auseinander. Die Argumentation jener, die dem Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums im gegenwärtigen Umfang eher skeptisch gegenüberstehen, kann im Kern dahingehend zusammengefaßt werden, dass eine zum Marktausgleich notwendige Flexibilität von Löhnen durch ein Zuviel an Arbeitsmarktpolitik be- oder verhindert wird. Zur Arbeitsmarktpolitik zählen u.a. die Regelungen für die Bereiche - Tarifautonomie, Arbeitszeitschutz, Unfall- und Gefahrenschutz sowie Schutzregelungen für bestimmte Personenkreise (z.B. Kinder, Frauen, Schwerbehinderte, Heimarbeiter). Im Zuge der Diskussion um die Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes werden einige dieser gesetzlichen Normierungen verändert oder abgebaut. Von Bedeutung ist hierbei das Beschäftigungsförderungsgesetz vom 1.5.1985, mit dem v.a. durch die erleichterte Zulassung befristeter Arbeitsverträge die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen erhöht und so der Arbeitsmarkt entlastet werden sollte. Die Bekämpfung von globalen Arbeitsmarktungleichgewichten ist Aufgabe der - Beschäftigungspolitik. Das Vollbeschäftigungsziel (»hoher Beschäftigungsstand«) findet sich sowohl im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft als auch in § 1 des AFG. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden insbes. in den neuen Bundesländern intensiv zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit eingesetzt. Für 1990 schätzte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (-p Bundesanstalt für Arbeit) die Beschäftigungswirkung, bei der Multiplikatoreffekte der Maßnahmen berücksichtigt werden (- Multiplikatoranalyse), auf 421 000 Personen in den alten Bundesländern und 1 465 000 Personen in den neuen Bundesländern. Literatur: Disney, R. u.a. (1992). Keller, B. (1991). Lampert, H. (1996). Molitor, B. (1988). Soltwedel, R. (1984)



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