Arbeitsmarktflexibilität / Arbeitsmobilität
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Sammelbegriff für Forderungen von Seiten des Kapitals nach mehr zeitlicher und räumlicher Flexibilität und Mobilität der Beschäftigten. Sie sollen sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anpassen und soziale Verschlechterung akzeptieren. Hierzu gehören Forderungen der Unternehmerinnen nach mehr Bereitschaft von Beschäftigten und Nichtbeschäftigten z.B. für einen Arbeitsplatz oder im Rahmen einer Beschäftigung den Wohnort zu wechseln. unterschiedlichste und schlechter entlohnte Arbeitsplätze anzunehmen. berufsfremde Tätigkeiten auszuüben und die hierfür notwendigen Qualifikationen zu erwerben. Dazu gehören auch Forderungen an den Gesetzgeber und die Gewerkschaften nach Umgestaltung von Kündigunkschutzbestimmungen und gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen der Arbeitszeit, mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung dahingehend umzugestalten, dass die einzelnen Betriebe Beschäftigte beliebig da und dort einsetzen, entlassen oder in die „Freizeit“ schicken können, wie es ihrem Produktionsablauf entspricht. >Arbeitslosigkeit, >Arbeitszeit
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