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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitsmarktabgabe

Als Arbeitsmarktabgabe wird ein (in der Bundesrepublik bisher nicht existierender) Beitrag von Beamten, Selbständigen oder Freiberuflern zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit bezeichnet. Die Forderung nach einer solchen Abgabe wird immer wieder erhoben; über ihre konkrete Ausgestaltung und rechtliche Zulässigkeit wird ebenso lange schon gestritten.

Der Etat der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde seit ihrer Gründung im Jahr 1952 allein aus Beiträgen der unselbständig Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber (sowie staatlichen Zuschüssen) finanziert. Die Abgaben werden als Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezeichnet und sollen in erster Linie dazu dienen, denjenigen eine Einkommensersatzleistung in Form von Arbeitslosengeld zu zahlen, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit werden gemäß Arbeitsförderungsgesetz aber auch dazu verwendet, Arbeitslosigkeit zu verhindern (durch Fort- und Weiterbildung) oder zu beenden. Dafür gibt es vor allem zwei Möglichkeiten: Entweder finanziert die Bundesanstalt Maßnahmen, die der Umschulung oder Fortbildung der Betroffenen dienen und es ihnen ermöglichen sich für einen aussichtsreichen neuen Beruf zu qualifizieren. Oder sie unterstützt eine vorzeitige Beendigung des Arbeitslebens in Form des Vorruhestandes oder der Altersteilzeit.

Aus den Mitteln der Bundesanstalt werden darüber hinaus aber auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) finanziert. Seit der deutschen Wiedervereinigung haben die Aufwendungen für ABM stark zugenommen. Damit soll vor allem in den neuen Ländern die hohe Arbeitslosigkeit gemildert werden, die als Folge der notwendigen Umstrukturierung der Wirtschaft und des Zusammenbruchs der nicht konkurrenzfähigen ehemaligen Kombinate und volkseigenen Betriebe sowie der Verluste früherer Absatzmöglichkeiten in den sozialistischen Staaten entstanden ist. Die ABM-Maßnahmen dienen aber oft gleichzeitig der Umschulung und werden zur Sanierung von Industrieflächen, für Umweltschutz oder Landschaftspflege genutzt.

Weil die Umschulung der Arbeitnehmer in den neuen Ländern und die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht allein aus den Beiträgen der unselbständig Beschäftigten gezahlt werden können und überdies eine gesellschaftliche Aufgabe sind, zu der alle Erwerbstätigen beitragen müssten, wird von den Gewerkschaften und vielen Politikern immer wieder die Einführung einer Arbeitsmarktabgabe auch für Beamte und Selbständige, Freiberufler, Handwerker oder Abgeordnete gefordert.

Gegen eine solche Arbeitsmarktabgabe werden auch zahlreiche Bedenken geäußert: Sie kann nur über eine Verfassungsänderung eingeführt werden. Beamte und Selbständige zahlen bisher keine Beiträge, weil sie auch keine Ansprüche auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit haben. Da die Arbeitsmarktabgabe de facto eine Steuer auf das Einkommen ist, würde ihre Zweckbindung zudem gegen das allgemeine Steuerrecht und gegen die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoßen. Danach dürfen die Lasten der Finanzierung von öffentlichen Aufgabe nur die Allgemeinheit treffen und müssen im wesentlichen aus Steuermitteln finanziert werden. Auch eine Sonderabgabe für alle Erwerbstätigen stößt deshalb auf rechtliche Bedenken, weil dafür nur reguläre Steuern zulässig sind.



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