Beschäftigte
In der Gesundheitswirtschaft:
Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes solche Personen, die in Betrieben bzw. Unternehmen bzw. an Arbeitsstätten tätig sind. Dabei werden sowohl abhängig Beschäftigte als auch selbstständig Tätige als Beschäftigte erfasst. Bei den Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den Beschäftigten im Bereich des Gesundheitspersonals handelt es sich um Beschäftigungsfälle: Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen werden dabei unabhängig von der Dauer der geleisteten Arbeitszeit mehrfach gezählt.
Zu den Beschäftigten rechnen dabei im Einzelnen Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Zivildienstleistende sowie Praktikanten.
Bei den Angaben des Statistitschen Bundesamtes zu den Beschäftigten im Bereich des Gesundheitspersonals (siehe Tabelle 1) handelt es sich um Beschäftigungsfälle:
Tab. 1: Gesundheitspersonal 2005 nach Einrichtungen und Art der Beschäftigung in 1.000
Quelle: Statistisches Bundesamt 2006
Gesundheitseinrichtungen
Beschäftigte insgesamt
Darunter: Beschäftigte Frauen
Darunter: In Teilzeit beschäftigte Frauen
Einrichtungen insgesamt
4.264
3.082
1.086
Darunter:
Gesundheitsschutz
41
27
9
ambulante Einrichtungen
1.792
1.373
456
Darunter:
Arztpraxen
669
529
161
Zahnarztpraxen
338
274
79
Praxen sonstiger medizinischer Berufe
205
151
51
Apotheken
169
138
46
Gesundheitshandwerk / -einzelhandel
167
68
16
ambulante Pflege
214
188
96
sonstige Einrichtungen
30
24
8
stationäre / teilstationäre Einrichtungen
1.773
1.382
526
Darunter:
Krankenhäuser
1.071
802
266
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
156
116
37
stationäre / teilstationäre Pflege
546
464
223
Rettungsdienste
47
16
6
Verwaltung
206
82
27
sonstige Einrichtungen
106
66
21
Vorleistungsindustrien
299
136
41
Darunter:
pharmazeutische Industrie
113
54
17
Medizintechnische/augenoptische Industrie
111
49
14
medizinische Laboratorien und Großhandel
75
32
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