Gesundheitspersonal
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Gesamtheit der Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer im Gesundheitswesen. Synonym wird der Begriff „Beschäftigte“ verwendet.
Das Statistische Bundesamt führt zum Begriff Gesundheitspersonal aus:
Bei den Angaben zu den Beschäftigten handelt es sich um Beschäftigungsfälle, das heißt Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen werden unabhängig von der Dauer der geleisteten Arbeitszeit mehrfach gezählt. Zu den Beschäftigten rechnen im Einzelnen Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Zivildienstleistende sowie Praktikanten. Neben den Beschäftigten werden auch die so genannten Vollzeitäquivalente (FTE = Full Time Equivalents) ausgewiesen. Sie geben die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten an. Ein Vollzeitäquivalent entspricht dabei einem Vollzeitbeschäftigten.1
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