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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitszeit

setzt sich zusammen aus · den kalendermäßigen Vorgaben (Tage pro Jahr, Samstage, Sonntage, Feiertage), · den tariflichen Vorgaben (Wochenarbeitstage, Wochenarbeitszeit, Jahresurlaub), · den Mehrarbeitsstunden und der Teilzeitarbeit sowie · ausgefallenen Arbeitsstunden durch Krankenstand, Kurzarbeit, Schlechtwetter, Arbeitskampf. Die tatsächliche Jahresarbeitszeit ist stark rückläufig von 1960 mit 2 080 Stunden je Erwerbstätigen auf 1 557 Stunden im Jahr 1997 (früheres Bundesgebiet). Neben einer Verringerung der tariflichen Vorgaben ist dieser Rückgang auch durch zunehmende Teilzeitarbeit und rückläufige Mehrarbeitsstunden verursacht. Ihre gesetzliche Regelung findet die Arbeitszeit in der Arbeitszeitordnung von 1938. Daneben nehmen weitere Gesetze wie das Mutterschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Ladenschlußgesetz Einfluss auf die Arbeitszeiten spezifischer Personengruppen. Die durchschnittliche Arbeitszeit, multipliziert mit der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl, ergibt das Arbeitsvolumen, das für die Berechnung der - Arbeitsproduktivität je Stunde Grundlage ist. Literatur: Kohler, H., Reyher, L. (1988)



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Weitere Begriffe : interner Zinssatz | Wertindizes | Phänomenalismus
 
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