Weiterbildung
In der Gesundheitswirtschaft:
Offizieller Begriff für die Spezialisierung zum Facharzt von Ärztinnen und Ärzten. Zuständig für die Regelung der Weiterbildung ist die jeweilige Ärztekammer, die auf der Grundlage gesetzlicher Rahmenbestimmungen eine Weiterbildungsordnung erlässt. Diese Weiterbildungsordnung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsbehörde (des Gesundheits- oder Sozialministeriums des Landes).
Die Weiterbildung beginnt nach der Approbation und dauert – je nach Fachgebiet, in dem die Spezialisierung erfolgen soll – zwischen fünf und sechs Jahren. Im Anschluss an die Facharztprüfung, die die Weiterbildung abschließt und Voraussetzung für die Facharztanerkennung ist, kann der Arzt noch eine Zusatzweiterbildung in einer Subspezialität ergänzen.
Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern werden koordiniert durch die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO), die der Deutsche Ärztetag berät und beschließt. Die Landesärztekammern sind zwar nicht verpflichtet, sich an die MWBO zu halten. Eine gemeinsame Basis in der MWBO stellt aber zum Beispiel sicher, dass eine Facharztanerkennung aus einem Bundesland ohne Probleme in einem anderen Bundesland anerkannt wird. Noch wichtiger ist, dass Weiterbildungszeiten, die ein in Weiterbildung befindlicher Arzt in einem Bundesland abgeleistet hat, in einem andern Bundesland bei einem Stellenwechsel auch anerkannt werden.
Die ärztliche Weiterbildung geschieht berufsbegleitend. Es geht dabei um die Erfahrung, die ein junger Arzt im Rahmen der ersten Jahre seiner Berufstätigkeit systematisiert sammelt. Um die Anerkennung als Facharzt zu erhalten, müssen üblicher weise bestimmte zahlenmäßige Mindestanforderungen erfüllt werden. Die Landesärztekammern bestimmen auch, welche Mindestanforderungen die Weiterbildungsstätten erfüllen müssen, damit Zeiten einer ärztlichen Tätigkeit dort für die Weiterbildung anerkannt werden. Die Anerkennung dieser Weiterbildungsstätten – insbesondere Krankenhäuser und Praxen niedergelassener Ärzte – erfolgt ebenso wie die Anerkennung der weiterbildenden Ärzte ebenfalls durch die Landesärztekammer.
Im Unterschied zur Weiterbildung meint der Begriff der Fortbildung die in der ärztlichen Berufsordnung verankerte lebenslange Verpflichtung eines Arztes, sein Wissen und seine Fertigkeiten jederzeit auf dem Stand des medizinischen Wissens zu halten. Außerhalb der ärztlichen Regelungen zur Weiter- und Fortbildung werden die Begriffe häufig mit andersartigen Bedeutungen verwendet bzw. Weiter- und Fortbildung werden synonym benutzt.
In der Gesundheitswirtschaft: postgraduate training
Unter dem Begriff Weiterbildung werden ärztliche Qualifizierungsmaßnahmen zusammengefasst, die nach der Approbation mit dem Ziel der Anerkennung als Facharzt erfolgen oder zu bestimmten Zusatzqualifikationen führen, die zur Ausübung spezieller Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen berechtigen. Davon zu unterscheiden ist die individuelle Fortbildung, durch die sich Ärzte auf dem neuesten Stand der Wissenschaft halten. Die Inhalte, Dauer und Form der Weiterbildung werden auf Landesebene von den Ärztekammern in Weiterbildungsordnungen auf der Grundlage landesrechtlicher Vorgaben festgelegt. Basis ist die auf Bundesebene vom Deutschen Ärztetag verabschiedete Muster-Weiterbildungsordnung. Die Dauer der Weiterbildung beträgt bis zu sechs Jahre und darf nur von hierfür befugten Ärzten und Krankenhäusern durchgeführt werden.
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