Approbation
In der Gesundheitswirtschaft:
Approbation (ältere Bezeichnung, teilweise synonym gebraucht: Bestallung) bezeichnet die staatliche Zulassung zur Berufsausübung für Heilberufe.
Zu den Heilberufen, die für die Berufsausübung eine Approbation benötigen, gehören der Arzt, der Zahnarzt, der Apotheker, der Psychotherapeut sowie der Tierarzt. Die Approbation wird nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von der jeweils zuständigen Landesbehörde erteilt. Bei Ärzten sind dies die Landesprüfungsämter.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation sind in der jeweiligen Approbationsordnung geregelt. Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist vor allem der erfogreiche Abschluss der entsprechenden Hochschulausbildung mit Bestehen der staatlich vorgeschriebenen Prüfungen sowie das Ableisten einer Praxisphase, beim Arzt das Praktische Jahr. Bis vor kurzem mussten Ärzte am Ende ihrer Ausbildung zusätzlich noch eine 18monatige Phase als Arzt im Praktikum (AiP) ablegen, die jedoch durch die am 1. Oktober 2003 in Kraft getretene neue Approbationsordnung für Ärzte abgeschafft wurde. In der Approbationsordnung werden neben der Länge der Ausbildung sowie den Prüfungen auch die Anforderungen an den Inhalt der Ausbildung geregelt.
Bis Anfang der 70er Jahre trug die heutige Approbationsordnung für Ärzte die Bezeichnung Bestallungsordnung.
In der Gesundheitswirtschaft: medical license, accreditation
bezeichnet die staatliche Zulassung zur Berufsausübung für die Heilberufe des Arztes, Zahnarztes, des Apothekers, Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz) und Tierarztes. Die Zulassungsbedingungen (Dauer und Inhalte der Ausbildung, Prüfungen und Erteilung der Approbation) sind in den Approbationsordnungen der einzelnen Heilberufe geregelt. Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) wird vom Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Bundesärzteordnung erlasen.
Seit dem 1. Oktober 2003 gilt eine neue Approbationsordnung für Mediziner, die eine praxisorientiertere Ausbildung mit sozialer Kompetenz gewährleisten soll. Allgemeinmedizinische Ausbildungsinhalte, Fragen der Arzneimitteltherapie und Gesundheitsökonomie erhalten stärkeres Gewicht.
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