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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Appropriation

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (lat. Besitzergreifung) Aneignung der Produkte der Natur durch die Arbeit und Aneignung der Produkte der Arbeit. Der Charakter der Appropriation wird durch den Charakter der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse bestimmt. Im Kapitalismus erfolgt die Appropriation der Arbeit der Lohnarbeiterinnen durch den Kauf ihrer Arbeitskraft. Dadurch wird der/die kapitalistische Unternehmerin zum/zur Besitzerin des Gebrauchswertes der Arbeitskraft, der Arbeit. Da der/die Kapitalist zugleich Eigentümerin der Produktionsmittel ist, gehören ihm/ihr auch die von den Arbeiterinnen erzeugten Produkte, in denen ein auf unbezahlter Arbeit beruhender Mehrwert enthalten ist, den sich der/die Kapitalist aneignet. >Arbeit In der Wirtschaftssoziologie: Aneignung, [1] im Marxismus besonders die private Aneignung des gesellschaftlichen Reichtums durch die Aneignung des Mehrwerts. [2] Bei M. Weber bezeichnet Appropriation die „Schliessung“ der sozialen und ökonomischen Chancen innerhalb einer Gemeinschaft gegen Aussenstehende. Die Appropriation ist damit die Quelle jedweden Eigentums.



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