Psychotherapeutengesetz
In der Gesundheitswirtschaft:
Psychotherapist’s Act
Ausübung von Psychotherapie ist nach dem Psychotherapeutengesetz vom 1. Januar 1999 die mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Nur Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit Psychotherapie-Weiterbildung (inklusive Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) dürfen heilkundliche Psychotherapie ausüben.
Voraussetzung hierfür ist eine Approbation, für die eine fachliche Qualifikation nachgewiesen werden muss. Die entsprechende Ausbildung kann nach dem Psychotherapeutengesetz nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden und muss sich auf wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren beziehen. In Zweifelsfällen erfolgt die wissenschaftliche Anerkennung von Verfahren durch einen Wissenschaftlichen Beirat, der gemeinsam von der Bundespsychotherapeuten-Kammer und Bundesärztekammer gebildet wird.
Die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind in Landeskammern organisiert, die auf Bundesebene die Bundespsychotherapeutenkammer als Arbeitsgemeinschaft der Landeskammern gegründet haben.
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