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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Psychotherapeutenkammer

In der Gesundheitswirtschaft: Psychotherapeutenkammern sind in der Folge des am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes als Körperschaften öffentlichen Rechts entstanden. Dieses Gesetz hat den Beruf Psychotherapeut mit den Berufsbezeichungen "Psychologischer Psychotherapeut" (PP) und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" (KJP) als eigenständigen verkammerten Gesundheitsberuf etabliert. Als erste Psychotherapeutenkammer wurde die Kammer Bremen gegründet. Zu den zentralen Aufgaben der Psychotherapeutenkammern gehört die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten, der Überprüfung der Qualität der heilkundlichen Tätigkeit, der Einhaltung ethischer Grundsätze und der Standards von Fort- und Weiterbildung. Zu den weiteren Aufgaben zählen Schieds- und Disziplinarfunktionen und die Interessenvertretung des Berufstandes sowohl in der Öffentlichkeit als auch gegenüber Politik und Justiz. Beispielhaft werden hier die Aufgaben der Psychotherapeutenkammern am Beispiel des Hamburgischen Psychotherapeutenkammergesetz (HmbPKG) vom 18.07.2001 beschrieben (§5): • Aufsicht über die Berufspflichten der Kammerangehörigen • Qualitätssicherung der Berufsausübung ihrer Mitglieder • Unterstützung der Gesundheitsbehörde • Erstattung von Gutachten zu Angelegenheiten des psychotherapeutischen Berufs • Eignungsprüfungen für die Berufszulassung Nach den Regelungen des HmbPKG kann die Kammer weiterhin folgende Aufgaben übernehmen: • Wahrnehmung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, • Bildung von Beiräten für die Zusammenarbeit mit anderen Heilberufskammern in Hamburg, • Errichtung von Fürsorgeeinrichtungen für ihre Mitglieder, • Einrichtung einer Ethik-Kommission, • Bildung eines Schlichtungsausschusses, dessen Aufgabe die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und Dritten ist. Auf Bundesebene sind die Landespsychotherapeutenkammern in der Bundespsychotherapeutenkammer (Abkürzung: BPtK) organisiert, die selbst keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern – vergleichbar dem Muster der Bundesärztekammer – eine Arbeitsgemeinschaft der Landeskammern der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist und am 17. Mai 2003 gegründet wurde.



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