Bundespsychotherapeutenkammer
In der Gesundheitswirtschaft:
Die Bundespsychotherapeutenkammer (Abkürzung: BPtK) ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeskammern der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie wurde am 17. Mai 2003 von den Präsidentinnen und Präsidenten von neun Landespsychotherapeutenkammern gegründet. Zurzeit gehören der BPtK zwölf Landespsychotherapeutenkammern an.
Höchstes Beschlussgremium der Bundespsychotherapeutenkammer ist zweimal jährlich stattfindende Bundesdelegiertenversammlung, die die Bezeichnung Deutscher Psychotherapeutentag (DPT) erhalten hat. Die Bundesdelegiertenversammlung besteht aus den von den Psychotherapeutenkammern der Länder nach Landesrecht bestimmten Bundesdelegierten beziehungsweise deren Stellvertretern. In der Bundesdelegiertenversammlung sind die Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Verhältnis ihrer Vertretung in den Landes-Kammerversammlungen repräsentiert. Gegenwärtig umfasst die Bundesdelegiertenversammlung 105 Bundesdelegierte.
Zu den Aufgaben der Bundesdelegiertenversammlung gehört unter anderem die Wahl des Bundesvorstandes der Bundespsychotherapeutenkammer, Beratung und Beschlussfassung über die Satzung, den Haushalt, die Beitragsordnung sowie die Leitlinien der Politik der Bundespsychotherapeutenkammer.
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