Psychotherapeut
In der Gesundheitswirtschaft:
Berufsbezeichnung für die Ausübung der seit Anfang 1999 in Deutschland als Heilberuf anerkannten Psychotherapie. Dies ist nach § 1 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“
Für die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychologische Psychotherapeutin“ oder „Psychologischer Psychotherapeut“ oder der heilkundlichen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ist die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erforderlich.
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