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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kommission

Eine Kommission liegt vor, wenn ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes für die Rechnung eines anderen, des Kommittenten, im eigenen Namen mit einem Dritten ein Geschäft ausführt. Meistens liegt einer Kommission ein Vertrag zwischen Kommissionär und Kommittent zu Grunde, der Kommissionsvertrag. Der Kommsissionär erhält für seine Tätigkeit eine Provision. Der Kommsissionär trägt das Delkredere gemäß § 394 HGB nur, wenn er dies ausdrücklich übernimmt oder es am Ort seiner Niederlassung Handelsbrauch ist. 1. Commission. In manchen Ländern und an internationalen Finanzmärkten: Provision, Gebühr u.a. 2. Gegenstand des Kommissionsgeschäfts. Auch Kurz-bez. f. dieses. 3. In der Bankaufbauorganisation: Ausschuss.



 
Weitere Begriffe : Pensionsgeschäft | Schichtung, dominante | univariat
 
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