Kommissionsgeschäft
Ein Handelsgeschäft, bei dem ein Unternehmer, der Kommissionär, in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers, des Kommittenten, ein Geschäft abschließt. Der Kommissionär kauft für den Auftraggeber oder verkauft Sachen oder Wertpapiere. Der Dritte kennt den Auftraggeber nicht. Als Vergütung erhält der Kommissionär die vereinbarte oder eine angemessene Provision. Der Kommissionär ist weisungsgebunden, insbesondere was die Preisgestaltung betrifft. Seine Auslagen kann er ebenfalls weiterverrechnen. Banken führen alle Geschäfte über die Börse grundsätzlich als Kommissionsgeschäft aus.
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