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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Provision

ist die Vergütung für geleistete Dienste in Form eines Prozentsatzes des Geschäftsumfangs (z.B. Umsatz, Auftragswert). Sie wird insbesondere für Geschäftsbesorgung gewährt, des weiteren auch für Handelsmakler, Kommisionär und Spediteur. Eine Provision ist die Gebühr, die Banken für die Abwicklung von Wertpapieraufträgen berechnen. Häufig wird eine Mindestgebühr von Kreditinstituten veranschlagt. Die Gebühr, die ein Makler für die Abwicklung von Transaktionen berechnet, nennt man Courtage.



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