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Handelsgewerbeist ein Gewerbe, das dem Handelsrecht unterliegt. Der Inhaber eines Handelsgewerbes ist Kaufmann nach Gesetz. Man unterscheidet Grundhandelsgewerbe sowie Unternehmen, die nach §§ 2-6 HGB zum Handelsgewerbe werden. Es handelt sich dabei um den Sollkaufmann, den Kannkaufmann und den Formkaufmann.
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