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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahnarzt

In der Gesundheitswirtschaft: Zahnarzt oder Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung für einen Arzt bzw. eine Ärztin der Zahnmedizin. Das Tätigkeitsfeld ist die Therapie der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Ein Zahnarzt muss ein Studium an einer allgemeinen Hochschule absolviert haben, um den Beruf ausüben zu dürfen. Zahnmedizin ist ein eigener Studiengang, ein Zahnarzt erwirbt keinen allgemeinen humanmedizinischen Abschluss. Das Studium umfasst zehn Semester, an die sich das Staatsexamen anschließt. Nach dem Staatsexamen erhält der Zahnmediziner auf Antrag die Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin, die ihn/sie zur Ausübung der Zahnheilkunde gemäß Zahnheilkundegesetz berechtigt. Es wird meist mit einer Promotion zur Erlangung des Doktorgrades angeschlossen. In Deutschland lautet der Akademische Grad Doctor medicinae dentariae, abgekürzt Dr. med. dent.. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf ausüben, müssen Mitglied der jeweils für ihren Tätigkeitsort zuständigen Zahnärztekammer sein. Ende 2006 gab es in Deutschland insgesamt 65.463 behandelnd tätige Zahnärzte; die Gesamtzahl der Zahnärzte betrug 82.634 (Quelle: Bundeszahnärztekammer).



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