Zahnarzt/Zahnärztin
In der Gesundheitswirtschaft:
dentist
Die Approbation als Zahnarzt (Berufsbezeichnung) berechtigt zur Ausübung der Zahnheilkunde nach dem Zahnheilkundegesetz. Das zahnärztliche Leistungsspektrum umfasst die Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Voraussetzung für die Approbation ist ein Studium der Zahnheilkunde an einer wissenschaftlichen Hochschule. Bestimmte Tätigkeitsschwerpunkte wie "Implantologie" oder "Parodontologie" können nach Zusatzprüfungen ausgeübt werden.
Um Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandeln zu können, muss der Zahnarzt eine Zulassung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) des Bundeslandes beantragen, bei der er Mitglied ist. Die KZVen bilden auf Bundesebene die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Ihnen gemeinsam obliegt die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in der GKV. Die Vergütung für zahnärztliche Leistungen erfolgt in der privaten Krankenversicherung über die Gebührenordnung-Zahnärzte (GOZ), in der GKV nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (Bema).
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