Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
In der Gesundheitswirtschaft:
Abkürzung KZBV.
Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Köln, die nach Paragraph 77 Sozialgesetzbuches (SGB) V von den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) gebildet wird. Die KZBV hat einen hauptamtlichen Vorstand mit einer Amtszeit von sechs Jahren und eine Vertreterversammlung mit maximal 60 Mitgliedern, sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Grundsätzliche Aufgabe der KZBV ist die Erfüllung der ihr durch das Sozialgesetzbuch (SGB) V übertragenen Aufgaben der vertragszahnärztlichen Versorgung, insbesondere der Abschluss der Gesamtverträge mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Darüber hinaus ist die KZBV auch gesundheits- und berufspolitische Spitzenvertretung der Vertragszahnärzte in Deutschland.
Gegründet wurde die KZBV 1955 als Rechtsnachfolgerin der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands.
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