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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Apotheker

In der Gesundheitswirtschaft: Apotheker und Apothekerin ist die Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Studium der Pharmazie die staatlich erteilte Approbation (Lateinisch für „Billigung, Genehmigung“) erteilt bekommen. Der berufliche Auftrag des Apothekers ist laut Bundes-Apothekerordnung die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Als Fachmann/-frau für Arzneimittel beschäftigt sich der Apotheker heute in der Apotheke mit der Abgabe von freiverkäuflichen und rezeptpflichtigen Arzneimitteln und der Beratung von Patienten. Weitere pharmazeutische Tätigkeiten sind die Entwicklung, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln. Grundlage sind die im Pharmaziestudium erworbenen Kenntnisse der Pharmakologie, Physiologie, Chemie, Biologie, Galenik, Biochemie, Analytik. Durch eine Weiterbildung können Apotheker-Zusatzbezeichnungen erworben werden, u. a. zum Fachapotheker für Offizin Pharmazie, Klinische Chemie, Arzneimittelinformation. Inhalte des Pharmaziestudiums und Berufspflichten sind im Apothekengesetz (ApoG) und der Bundesapothekerordnung (BApO) geregelt. Der Beruf des Apothekers gehört zu den freien Heilberufen wie der des Arztes. Neben dem klassischen Tätigkeitsbereich in der öffentlichen Apotheke arbeiten Apotheker in der Krankenhausapotheke sowie in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung. Die rund 55000 Apotheker in Deutschland sind Pflichtmitglied in den jeweiligen (Landes-) Apothekerkammern. Apothekenleiter sind in den Apothekervereinen/verbänden organisiert. Spitzenorganisationen sind die aus den 17 Länderkammern zusammengeschlossene Bundesapothekerkammer (BAK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) als Zusammenschluss der 17 Landesapothekerverbände und -vereine. Das Dach bildet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Berufsverband der Krankenhausapotheker ist die ADKApotheker Die Apotheker aus Wirtschaft, Industrie und Verwaltung sind im WIV Apotheker organisiert. In der Gesundheitswirtschaft: pharmacist Der Beruf des Apothekers setzt nach der Bundes-Apothekerordnung die Approbation als Nachweis der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit voraus. Seit 1994 können Apotheker durch eine Weiterbildung die Zusatzbezeichnung "Gesundheitsberatung" erlangen. Ausbildung (Pharmaziestudium) und Berufsausübung sind im Gesetz über das Apothekenwesen geregelt. Aufgabe des Apothekers ist die Abgabe von Arzneimitteln, auch per Arzneimittel-Versandhandel, und die Ausführung ärztlicher Rezepte. Für den selbstständigen Betrieb einer Apotheke ist nach dem Gesetz über das Apothekenwesen die Erlaubnis (Konzession) der zuständigen Landesbehörde Voraussetzung. Das GKV-Modernisierungsgesetz hat das so genannte Mehrbesitzverbot aufgehoben und berechtigt Apotheker neben einer persönlich geführten Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken zu betreiben. Der selbstständige, die eigene Apotheke führende Apotheker bezeichnet sich als "Offizin-Apotheker". Seit dem Wegfall der Bedürfnisprüfung für Apotheken durch das so genannte "Apothekenurteil" des Bundesverfassungsgerichts besteht für Apotheker Niederlassungsfreiheit. Die Apotheker sind – entsprechend den Heilberufen der (Zahn)Ärzte und Tierärzte – in Apothekerkammern organisiert. Spitzenorganisationen sind die aus den Länderkammern zusammengeschlossene Bundesapothekerkammer, der Deutsche Apothekerverband als Zusammenschluss der Landesapothekerverbände und -vereine sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.



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