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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist als oberstes deutsches Gericht zuständig für verfassungsrechtliche Streitigkeiten, also um Auseinandersetzungen zwischen Bürger und Staat oder auch zwischen Bund und Ländern. Es entscheidet nicht in strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren. Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe, und dies seit seiner Gründung 1951.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Status eines Verfassungsorgans und wacht vor allem über die Einhaltung des Grundgesetzes. Es untersteht allerdings nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums, denn seine Entscheidungen sollen auf der Grundlage der grundgesetzlichen Ordnung stattfinden und nicht politisch beeinflussbar sein. Gleichwohl haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes häufig politische Bedeutung. Insbesondere dann, wenn ein Gesetz vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt wird.

Die Entscheidungen werden von 16 gewählten Richtern getroffen. Diese Richter sind in zwei Senate mit jeweils acht Mitgliedern verteilt. In der Vergangenheit kam es bisweilen vor, dass ein Senat von der bisherigen Rechtsprechung des anderen Senats abweichen wollte. In solchen Fällen entscheidet dann das Plenum, das sich aus allen 16 Richtern zusammensetzt. Oberhaupt des Gerichtes ist der Präsident.

Wichtige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Beim Bundesverfassungsgericht herrscht das Enumerationsprinzip. Das bedeutet, dass nur die im Gesetz aufgezählten Verfahrensarten vor dem Gericht zulässig sind. Die wichtigsten Verfahren lassen sich dabei in drei Gruppen zusammenfassen:

1.    Die ältesten Verfahren sind die Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern. Dabei geht es in der Regel darum, wer für den Erlass eines Gesetzes zuständig ist. Bei Streitigkeiten zwischen obersten Verfassungsorganen wird in der Regel um Fragen des Parteien-, Wahl- oder Parlamentsrechts gestritten.

2.    Bisweilen herrscht Zweifel darüber, ob ein Gesetz wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz verfassungsmäßig ist. Solche Fragen entscheidet das BVerfG im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens. Wenn Gerichte sich also bei ihrer Entscheidung auf ein Gesetz stützen müssen, von dem sie glauben, dass es gegen die Verfassung verstößt, dann können sie es dem BVerfG zur Prüfung vorlegen.

3.    Das wichtigste Verfahren ist die Verfassungsbeschwerde. Sie macht etwa 95 Prozent aller Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde erheben. Die Beschwerde kann sich beispielsweise gegen eine behördliche Maßnahme, ein Gerichtsurteil oder ein Gesetz richten. Von 1951 bis 1997 gingen 117.503 Anträge beim Bundesverfassungsgericht ein, also etwa zehn pro Tag. Jedoch haben nur 2,5 Prozent aller Verfassungsbeschwerden Erfolg. Die meisten Beschwerden werden vom Bundesverfassungsgericht von vornherein gar nicht zur Entscheidung angenommen. Voraussetzung ist nämlich unter anderem auch, dass die Beschwerde grundsätzliche Bedeutung hat.

Die Wirkung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht kann keine Gesetze ändern. Wird auf Grund eines Normenkontrollverfahrens die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt, dann weist es die Gesetzgebungsorgane an, so bald wie möglich für eine verfassungsmäßige Regelung zu sorgen.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes haben grundsätzlich Bindungswirkung. Auch andere Gerichte, Behörden und Ministerien sind daran gebunden und müssen ihre künftigen Entscheidungen dem Urteil des Gerichts anpassen. Insofern kann man sagen, dass die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes Gesetzeswirkung haben.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der Verfassungsgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland. Im Verhältnis zu den anderen Verfassungsorganen ist es selbstständig und unabhängig. Seinen Sitz hat es seit seiner Gründung 1951 in Karlsruhe und wird dort von einer Bannmeile geschützt. Als Hüter der Verfassung übernimmt das Gericht eine Doppelrolle als verfassungspolitisch wirkendes Organ und Teil der judikativen Staatsgewalt im speziellen Bereich des Verfassungs- und Völkerrechts. Das Bundesverfassungsgericht kann zwar Entscheidungen anderer Gerichte kontrollieren, es gehört jedoch nicht zum Instanzenzug, sondern überprüft die Fälle - wie bei anderen Staatsorganen - als Akte der Staatsgewalt. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Errichtung, Aufgaben und Besetzung des Verfassungsgerichts regelt das Grundgesetz in den Artikeln 92 bis 94. Weitere Regeln über Organisation, Befugnisse und Verfahrensrecht enthält das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG).



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