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RichtenIn der Wirtschaftssoziologie: bei T. Eckhoff diejenige Art der Konfliktlösung, die ihren Ansatz aus vorgegebenen Normen ableitet. Richten wird hier unterschieden vom Vermitteln (das bei den Interessen der Betroffenen ansetzt) und vom Anordnen (das nicht vorgibt zu bestimmen, was längst Recht ist, sondern von den Konsequenzen der Entscheidung in der Zukunft ausgeht).
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Weitere Begriffe : Europäisches System der Zentralbanken, Erweiterter Rat | Short Strip | Eufiserv | ||||||||||||||||||||||||||||
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