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BundesversicherungsamtIn der Gesundheitswirtschaft: German Federal (Social) Insurance AuthorityDas Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde und führt die Aufsicht über Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung. Hierzu zählt auch die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen und deren Pflegekassen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das BVA zuständig für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs und die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (Disease-Management-Programme). Ab 2009 wird das BVA auch den mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz errichteten Gesundheitsfonds verwalten. Im Bereich der Pflegeversicherung obliegt dem BVA die Durchführung des Finanzausgleichs.
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Weitere Begriffe : peasant society | Bankprofit | Kredite an private Haushalte | ||||||||||||||||||||||||||||
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