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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Risikostrukturausgleich

In der Gesundheitswirtschaft: Der 1994 durch das Gesundheitsstrukturgesetz eingeführte Risikostrukturausgleich (RSA) sollte im Vorfeld der Einführung der Kassenwahlfreiheit gleiche Chancen im Wettbewerb unter den Krankenkassen um die Versicherten garantieren. Durch den Risikostrukturausgleich sollen insbesondere die finanziellen Folgen von historisch gewachsenen unterschiedlichen Mitgliederstrukturen der verschiedenen Krankenkassen untereinander ausgeglichen werden. Dazu wird ein Vergleich der Finanzkraft der Kassen mit ihrem Beitragsbedarf vorgenommen. Zur Bemessung der jährlichen Ausgleichszahlungen und der monatlichen Abschlagszahlungen wird zunächst der Beitragsbedarf einer Kasse ermittelt. Dazu werden für alle Versicherten einer Krankenkasse die Merkmale (Morbiditätsrisiken) Alter, Geschlecht, Berufs-/Erwerbsfähigkeits-Status sowie Krankengeldansprüche und zusätzlich die Unterschiede in der Zahl der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen erhoben. Die Finanzkraft ergibt sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen, die mit dem so genannten Ausgleichsbedarfssatz multipliziert werden. Darunter versteht man das Verhältnis der Beitragsbedarfssumme aller Krankenkassen zur Summe der beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder. Übersteigt die Finanzkraft einer Krankenkasse den ermittelten Beitragsbedarf dieser Kasse, wird der überschießende Betrag den Krankenkassen zugeleitet, deren Beitragsbedarf ihre Finanzkraft unterschreitet. Seit Anfang 2002 existiert außerdem ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener und von allen Krankenkassen gemeinsam finanzierter Risikopool für Kranke. Daraus werden den Krankenkassen 60 Prozent aller Jahresausgaben für Versicherte oberhalb von 20.450 Euro pro Versichertem für Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, Krankengeld, Sterbegeld und seit 2003 nichtärztliche Dialysesachleistungen erstattet. Zusätzlich werden seit Mitte 2002 die Versicherten, die an Disease-Management-Programmen (DMP) teilnehmen, im Risikostrukturausgleich besonders berücksichtigt: Für DMP-Teilnehmer erhalten die Krankenkassen, bei denen die DMP-Teilnehmer versichert sind, eine erhöhte Beitragsbedarfszuweisung. Dies bedeutet, dass Krankenkassen mit überdurchschnittlich vielen chronisch kranken Versicherten, die an DMP-Programmen teilnehmen, höhere Zahlungen aus dem Risikostrukturausgleich erhalten. Praktisch seit der Einführung des RSA wird allerdings darüber gestritten, ob der RSA in seiner jetzigen Form die Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen in der Krankheitslast ausreichend berücksichtigt. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, ab dem Jahr 2009 den bisherigen Risikostrukturausgleich durch einen morbiditätsorientierten RSA (Morbi-RSA) zu ersetzen. Beim RSA geht es insgesamt um große Summen, die zwischen verschiedenen Kassen umverteilt werden: Die Ausgleichszahlungen aus dem RSA betragen knapp zehn Prozent des Gesamt-Ausgabenvolumens der GKV. Im Jahr 2007 waren dies zusammen rund 14,52 Milliarden Euro. Besonders die Kassen, die Nettoempfänger von RSA-Zahlungen sind, sind auch Unterstützer der Weiterentwicklung hin zum Morbi-RSA.



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