Gesundheitsstrukturgesetz
In der Gesundheitswirtschaft:
Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der GKV (Gesundheitsstrukturgesetz; GSG) vom 21.12.1992 verfolgte in Fortführung des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) das Ziel, in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragssatzstabilität langfristig zu gewährleisten. Kurzfristige Einsparungen und langfristige Strukturveränderungen sollten dieses Ziel ermöglichen.
Die wichtigsten Änderungen waren:
• Einführung eines Arznei- und Heilmittelbudgets: Seit dem Januar 2002 sind Arznei- und Heilmittelbudgets für die Ärzte einer Region abgeschafft (siehe Arzneimittelbudget-Ablösegesetz) und durch Ausgabenvolumen und Zielvorgaben ersetzt.
• Budgetierung der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten; Anbindung der einzelnen Budgets an die Einnahmeentwicklung der Krankenkassen
• Steigende Zuzahlungen der Versicherten bei Zahnersatz, Arzneimitteln und Heilmitteln
• Steuerung der Arztzahlen durch Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen
• Ein Risikostrukturausgleich zwischen den einzelnen Krankenkassen bzw. Kassenarten unter anderem nach Alter, Geschlecht und Familien- und Einkommensstruktur
• Geplante Einführung einer Positivliste für Arzneimittel, welche aber nach Inkrafttreten der Reform aufgegeben wurde
• Ambulante Operationen sollten gefördert werden, um eine bessere Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors zu ermöglichen
• Einführung eines neuen Entgeltsystems für Krankenhäuser (Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips im Krankenhaus und Einführung eines neuen Entgeltsystems mit Fallpauschalen und Sonderentgelten.)
• Einführung der Kassenwahlfreiheit und neue Entscheidungsstrukturen in der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Im Gegensatz zu den bisherigen Kostendämpfungs-Gesetzen setzte das GSG nicht nur mit Neuregelungen auf der Nachfrageseite an, sondern versuchte auch mit neuen Vergütungsformen auf der Seite der Leistungsanbieter die Ausgaben zu begrenzen. Als Sofortmaßnahme zur Kostendämpfung wurden alle Ausgabenblöcke für die Jahre 1993 bis 1995 budgetiert (Budgetierung). Die strukturellen Reformen konnten die Beitragssätze nach dem Ende der Budgetierung 1995 nicht stabil halten. Bereits 1997 traten mit den GKV-Neuordnungsgesetzen weitere Reformen in Kraft, da die Ziele des Gesundheitsstrukturgesetzes nicht erreicht wurden.
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