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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Krankenhaus

In der Gesundheitswirtschaft: Nach der Definition des Sozialgesetzbuches (vgl. SGB V § 107 Abs. 1) Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen, fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen die Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Dabei werden Akutkrankenhäuser und Rehabilitationskliniken unterschieden. Akutkrankenhäuser sind dabei stationäre Einrichtungen unter ständiger ärztlicher Leitung zur Akutversorgung bzw. zur jederzeitigen Versorgung von Patienten mit akuten Zuständen (Krankheit oder Unfall) sowie für die Geburtshilfe. Häufig wird auch das Vorhandensein eines Operationssaales und der Möglichkeit der intensivmedizinischen Versorgung als Kennzeichen von Akutkrankenhäusern gesehen. Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls als Krankenhäuser oder Kliniken (Rehabilitationskrankenhaus, Reha-Klinik; Vorsorge-Krankenhaus oder –Klinik) bezeichnet, dienen aber nicht der medizinisch-pflegerischen Versorgung von Patienten mit akuten Gesundheitsstörungen bzw. Unfallverletzungen. Solche Rehabilitationskliniken werden seit einigen Jahren von den Betreibern selbst zunehmend als Fachkliniken bezeichnet, um den Begriff der Rehabilitation zu vermeiden, weil dieser angeblich durch das negative Image der Kur belastet sei. Dagegen abzugrenzen sind solche Fachkrankenhäuser, die sich auf ein Gebiet oder auf bestimmte Eingriffe spezialisiert haben. Diese sind durchaus als Akutkrankenhäuser zu verstehen, bieten aber nicht das gesamte Spektrum der akutmedizinischen Versorgung an, auch wenn sie in ihrem Spezialgebiet durchaus auch Notfallversorgung bereithalten.



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