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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Krankenhaus-Notopfer

In der Gesundheitswirtschaft: Zur Finanzierung von Instandhaltungskosten für Krankenhäuser wurden die Krankenkassen mit dem Zweiten GKV-Neuordnungsgesetz verpflichtet, eine so genannte Instandhaltungspauschale zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung wurde das so genannte Krankenhaus-Notopfer, eine Sonderzahlung der Versicherten in Höhe von 20 DM jährlich, befristet für drei Jahre eingeführt. Es wurde mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz für die Jahre 1998 und 1999 ersatzlos ausgesetzt.



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