Rehabilitationsklinik
In der Gesundheitswirtschaft:
Umgangssprachlich benutzter Begriff für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Häufig wird auch nur von Rehakliniken gesprochen.
Das Statistische Bundesamt definiert den Begriff der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wie folgt:
Krankenhäuser nach § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) einschließlich der in den §§ 3 und 5 des KHG genannten Krankenhäuser und Einrichtungen, soweit sie zu den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Abs. 2 SGB V gehören. Nach dem umfassenden Krankenhausbegriff des § 2 Nr. 1 KHG handelt es sich demnach um Einrichtungen,
• in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung
• der Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, verbessert und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte geholfen werden soll und
• in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können1.
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