Heilmittel
In der Gesundheitswirtschaft:
Heilmittel sind nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinien) persönlich zu erbringende medizinische Leistungen.
Dazu gehören Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Podologischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie.
In der Gesundheitswirtschaft: remedy (allgem.), medicine (med.)
wirken überwiegend äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit auf den Körper ein. Der Heilmittelbegriff wird in den Heilmittel-Richtlinien konkretisiert. Er umfasst ausschließlich Dienstleistungen, z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie (z.B. Massagen), Leistungen der Sprachtherapie und der Ergotherapie. Heilmittel können nur bei einer ärztlichen Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Als Zuzahlung sind zehn Prozent der Kosten zuzüglich zehn Euro Verordnungsgebühr zu zahlen.
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird das Vertragsgeschehen flexibilisiert. Über die Einzelheiten der Versorgung, Preise, Abrechnungen und Fortbildungsverpflichtung schließen u.a. die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern. So können sie individuell auf den Versorgungsbedarf eingehen. Die vereinbarten Preise sind Höchstpreise.
§§ 32, 125 SGB V
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