Arznei- und Heilmittelbudget
In der Gesundheitswirtschaft:
drugs and remedy budget
Die Budgets für Arznei- und Heilmittel, die durch das Gesundheitsstrukturgesetz als Steuerungsinstrument zur Beitragssatzstabilisierung eingeführt und durch Verträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart wurden, sind zum 1. Januar 2002 durch das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) abgeschafft worden. Die Budgets stellten eine Ausgabenobergrenze für Arznei- und Heilmittel für jedes Kalenderjahr dar.
Der Anspruch des einzelnen Versicherten wurde durch das Budget zwar nicht begrenzt, Kritiker der Budgets argumentierten jedoch, dass Patienten Leistungen vorenthalten würden. Mit dem ABAG sind die Budgets auf Ausgabenvolumina bezogene Zielvereinbarungen abgelöst worden, die die KVen gemäß einer Bundesrahmenvereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen umsetzen müssen.
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