Kostendämpfung
In der Gesundheitswirtschaft:
Politik, die die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzen soll. Ziel der Kostendämpfungspolitik war die Beitragssatzstabilität bzw. die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik.
Als Instrumente wurden zunächst Selbstbindungen der Selbstverwaltung im Rahmen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen, ab 1993 dann die sektorale Budgetierung eingesetzt.
Der Beginn der Kostendämpfung im deutschen Gesundheitswesen kann auf das Jahr 1997 mit dem Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz datiert werden. Mittlerweile ist man der Überzeugung, dass reine Kostendämpfung oder Leistungsausgrenzung und Zuzahlungs-Erhöhung nicht das gewünschte Ziel erreicht, sondern solche Maßnahmen mit strukturellen Reformen verbunden werden müssen, die zu einer verstärkten Gleichrichtung der Interessen der einzelnen Leistungserbringer und des Gesamtsystems führen, um so die Selbststeuerungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu erhöhen.
In der Gesundheitswirtschaft: cost containment
Nachdem in den 70er Jahren der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 8,2 auf 11,3 Prozentpunkte gestiegen war, begann 1977 eine Phase der reinen Kostendämpfungsgesetze, die zunächst primär mit Leistungskürzungen bzw. Zuzahlungen und der Beitragsbelastung von Einmal- und Sonderzahlungen begann.
Hierzu zählen insbesondere die Haushaltsbegleitgesetze von 1983 und 1984, mit denen erstmals neue Belastungen der Versicherten zum Ausgleich von Belastungen der GKV durch eine Verschiebebahnhof-Politik eingeführt wurden.
Auch die jüngsten Reformgesetze wie das Arzneiverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz und das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beinhalten regelmäßig Maßnahmen zur Kostendämpfung, setzen aber auch verstärkt auf Strukturveränderungen, Flexibilisierungen im Vertragsrecht und die Förderung neuer Versorgungsformen.
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