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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gesundheitsreformgesetz

In der Gesundheitswirtschaft: Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG), welches im Jahr 1989 in Kraft trat, wurde das GKV-System auf eine neue Gesetzesgrundlage gestellt: Die Reichsversicherungsordnung (RVO 1911) wurde größten Teils in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) überführt. Hierbei wurde der Begriff Solidarität neu formuliert. Gleichzeitig erfolgte jedoch auch eine Beschränkung der Leistungen auf das medizinisch Notwendige. Daneben standen die Stärkung der Eigenverantwortung sowie die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen und die Modernisierung der Strukturen der Krankenversicherung im Vordergrund dieser Reform. Die wichtigsten Regelungen des GRG: • Einführung des Festbetragssystems für Arzneimittel und Hilfsmittel (Festbeträge); • Höhere Rezeptgebühr • Ausschluss von Bagatellarzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung; Kürzung des Kassenzuschusses für Brillen; • Erweiterungen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen; • Einführung bzw. Erhöhung von Zuzahlungen bei nicht festbetragsgebundenen Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten und Fahrtkosten; zugleich wurden die Härtefallregelungen eingeführt; • Einführung von Maßnahmen der Prävention (Zahnprophylaxe), Gesundheitsförderung und Früherkennung. • Neugründung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK); Durch das GRG sollten die Krankenkassen etwa 7,2 Milliarden Euro sparen. In den Jahren 1989 und 1990 gelang es die Ausgaben zu senken, der durchschnittliche Beitragssatz von 13 Prozent im Jahr 1988 verringerte sich auf 12,4 Prozent im Jahr 1991. Allerdings verlor die Kostenreduktion allmählich an Wirkung, bereits 1992 verzeichneten die Krankenkassen ein Minus von mehr als 4,78 Milliarden Euro. Damit erhöhte sich der Druck auf die Bundesregierung, die Ausgabenentwicklung der GKV erneut zu begrenzen (siehe Gesundheitsstrukturgesetz).



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