Leistungskatalog
In der Gesundheitswirtschaft:
Alle Leistungen, auf die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch haben, sind Bestandteil des Leistungskatalogs. Der Leistungskatalog beinhaltet also das rechtlich festgelegte Angebot einer Krankenkasse, auf das ein Versicherter Anspruch hat. Alle darüber hinaus gehenden Leistungsangebote sind so genannte Satzungsleistungen und liegen im Ermessen der Krankenkasse. Die Möglichkeiten zur Aufnahme von Satzungsleistungen sind allerdings sehr eng begrenzt. Einen wirklichen Katalog im Sinne einer Liste gibt es jedoch nicht. Der Leistungskatalog ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) vielmehr nur als Rahmenrecht vorgegeben.
Es ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, diese Rahmenvorgabe zu konkretisieren. Er prüft den Leistungskatalog auch fortlaufend auf den therapeutischen und diagnostischen Nutzen der verzeichneten Leistungen.
In der Gesundheitswirtschaft: catalogue of benefits
Bezeichnung für alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die Versicherte gegenüber den Krankenkassen einen Anspruch haben. Der Leistungskatalog wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss fortlaufend auf den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der einzelnen Leistungen überprüft.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|