Gesundheitsreform-Gesetz (GRG)
In der Gesundheitswirtschaft:
Health Care Reform Act
Mit dem Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitsheitswesen vom 20.12.1988 (1.1.1989 in Kraft getreten) sollten durch Strukturreformen Einsparungen in Höhe von 14,5 Milliarden DM für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) realisiert werden. Das Gesetz hatte folgende Schwerpunkte:Einführung bzw. Erhöhungen von Zuzahlungen bei nicht festbetragsgebundenen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten und Fahrkosten; zugleich wurden die Härtefallregelungen eingeführt;Einführung des Festbetragssystems für Arznei- und Hilfsmittel, Ausschluss von Bagatellarzneimitteln;Erweiterungen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen;Neugründung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung;Einführung von Maßnahmen der Prävention (Zahnprophylaxe), Gesundheitsförderung und Früherkennung;Überführung des Krankenversicherungsrechts in das Sozialgesetzbuch als SGB V.Die geplanten Einsparungen sollten hälftig den Leistungserbringern und beitragssatzsenkend den Versicherten und Arbeitgebern zugute kommen. Tatsächlich kam es zunächst in 1989 und 1990 zu einer kurzfristigen Konsolidierung mit einem Ausgabenrückgang von 2,9 Prozent und Beitragssatzsenkungen von durchschnittlich 0,5 Prozent.
Das Gesetz konnte die angestrebte Beitragssatzstabilität allerdings nicht dauerhaft gewährleisten und die defizitäre Finanzentwicklung der GKV nicht strukturell auffangen: Ausgabensteigerungen im Jahr 1991 von 8,6 Prozent zwangen den Gesetzgeber kurzfristig zu weiteren Reformen, dem Gesundheitsstrukturgesetz.
(Bundesgesetzblatt I 1988, S. 2477)
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