Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gesundheitsreform 2006

In der Gesundheitswirtschaft: Auch als „Gesundheitsrefom 2007“ bezeichnet. Reformvorhaben der großen Koalition, das bereits im Herbst 2005 im Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurde. Konkretisiert wurde es durch die am 4. Juli 2006 veröffentlichten und vom Bundeskabinett wenige Tage später als Grundlage für die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs verabschiedeten „Eckpunkte für eine Gesundheitsreform 2006“ sowie letztlich durch das am 1. April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG). Zentrale Reform-Maßnahmen der Koalition im Rahmen der GKV-WSG sind unter anderem: • Einführung eines Gesundheitsfonds • Reform der vertragsärztlichen Honorierung mit Einführung einer Euro-Gebührenordnung • Reform der gemeinsamen Selbstverwaltung der GKV sowie der gesetzlichen Krankenkassen durch Einführung der teilweisen Hauptamtlichkeit in den Entscheidungsgremien des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die Bildung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen • Einführung einer dritten Finanzierungssäule der GKV durch Steuerfinanzierung • Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gesundheitsreform
 
Gesundheitsreform-Gesetz (GRG)
 
Weitere Begriffe : Plazierungseffekt | Devisenhandelsteilnehmer | Deutsche Bundesbank, Auslandszahlungsver-kehr(sfazilitäten)
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.