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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Euro-Gebührenordnung

In der Gesundheitswirtschaft: Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sieht vor, die bisherige, auf floatenden Punktwerten beruhende Gebührenordnung für die vertragsärztliche Tätigkeit (Einheitlicher Bewertungsmaßstab – EBM) zu reformieren und dabei die dort ausgewiesenen Leistungen in Euro und Cent zu bewerten. Dieses Konzept wird auch als Euro-Gebührenordnung bezeichnet. Bestandteil des Reformkonzeptes ist es auch, die bisher unterschiedlichen Leistungsverzeichnisse des EBM und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu vereinheitlichen. Konkret waren laut den „Eckpunkten für eine Gesundheitsreform 2006“ im Rahmen der Honorarreform folgende Einzelschritte vorgesehen: Leistungsgerechte Honorierung Das ärztliche Vergütungssystem wird vereinfacht und entbürokratisiert. Die von Budgets und floatenden Punktwerten geprägte Honorarsystematik wird durch eine Euro-Gebührenordnung abgelöst, die für den fachärztlichen und den hausärztlichen Versorgungsbereich jeweils nach unterschiedlichen Systematiken ausgestaltete Pauschalvergütungen, die in überschaubarer Zahl mit wenigen erforderlichen Einzelleistungsvergütungen kombiniert werden, sowie Abstaffelungsregelungen vorsieht. Dadurch gewinnt das Vergütungssystem erheblich an Transparenz, und die Ärzte erhalten weitgehende Kalkulationssicherheit. Durch die Pauschalisierung wird zudem dem heute systemimmanenten Anreiz zur Erbringung und Abrechnung medizinisch nicht notwendiger Leistungen entgegengewirkt; die Leistungssteuerung wird dadurch verbessert. Kennzeichen eines neuen Vergütungssystems sind: • Ablösung der bisherigen Budgetierung durch ein neues Vergütungssystem mit Mengensteuerung • Schaffung einer Gebührenordnung mit festen Preisen und MengensteuerungÜbertragung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen • Gewährleistung von Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Ärzten • Gleichbehandlung der gesetzlichen Krankenkassen bei der Finanzierung der ärztlichen Vergütung • Honorarzuschläge für besondere Qualität • Abbau von Über- und Unterversorgung durch finanzielle Anreize • Professionalisierung der Erarbeitung der Vergütungsreform Abbau von Über- und Unterversorgung Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz soll eine Fülle von Maßnahmen ermöglicht werden, die einen Abbau von Über- und Unterversorgung sowie eine Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit bewirken. Das neue Vergütungssystem wird diese Entwicklung nachhaltig unterstützen. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung bleibt zentrale Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Unternimmt eine Kassenärztliche Vereinigung innerhalb einer bestimmten Frist nichts gegen eine existierende oder drohende Unterversorgung, ordnet der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen entsprechende Maßnahmen an. Das Zusammenwirken dieser Maßnahmen bietet die Perspektive, die Bedarfszulassung im Sinne von Zulassungssperren abzulösen und die Bedarfsplanung auf eine Versorgungsplanung, die auch sektorenübergreifend sein sollte, zu konzentrieren.1 Das GKV-WSG sieht gemäß einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit nunmehr konkret vor: • Das bisherige, auf floatenden Punktwerten basierende Honorarsystem wird durch eine Euro-Gebührenordnung abgelöst. Die Euro-Gebührenordnung enthält Pauschalvergütungen in überschaubarer Zahl sowie Einzelvergütungen für besonders förderungswürdige Leistungen (zum Beispiel Hausbesuche). Für Haus- und Fachärzte gelten dabei unterschiedliche Kriterien, die den Unterschieden der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung Rechnung tragen. • Für besonders qualifizierte Leistungen wird es Honorarzuschläge geben. • Das Morbiditätsrisiko wird auf die Krankenkassen übertragen. Die für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stehende Gesamtvergütung soll sich zukünftig an der Morbidität der Versicherten orientieren. Das heißt, für zusätzliche Leistungen, die aus einem Anstieg des Behandlungsbedarfs der Versicherten herrühren, wird von den Krankenkassen mehr Honorar zur Verfügung gestellt. • Die notwendige Kosten- und Mengensteuerung erfolgt durch Anreizmechanismen in der Gebührenordnung sowie mengen- und praxisbezogene Preisabstaffelungen. • Zum Abbau von Über- und Unterversorgung werden künftig finanzielle Anreize gesetzt, die zu einer regional ausgewogenen Arztdichte beitragen sollen. In der Gesundheitswirtschaft: Euro-fee scheduleIm Rahmen der Reform der vertragsärztlichen Vergütung wird mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz das bisher von Budgets und floatenden Punktwerten geprägte Honorarsystem durch regionale Euro-Gebührenordnungen zum 1. Januar 2009 abgelöst. Hierfür trifft der Bewertungsausschuss auf Bundesebene die Rahmenvorgaben, insbesondere die Festlegung der bundesweiten Orientierungswerte in Euro für den bundesweit und kassenartenübergreifend zu zahlenden Punktwert sowie den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab EBM 2007plus. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen als Vertragsparteien in den Ländern vereinbaren dann aus dem neuen EBM sowie den bundesweiten Orientierungswerten in Euro die regional geltenden Punktwerte für das Folgejahr und bilden aus den Punktwerten eine regionale Gebührenordnung in Europreisen, ergänzt um die Sonderpreise für Gebiete mit Überversorgung und Unterversorgung. Die KVen und Krankenkassen haben die Bundesvorgaben in ihren regionalen Euro-Gebührenordnungen zwingend umzusetzen, erstmalig zum 31. Oktober 2008, danach jeweils bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Mit der Umstellung der vertragsärztlichen Vergütung erhalten die Ärzte Kalkulationssicherheit, da sie im Voraus wissen, wie hoch ihre Vergütung der Leistungen ist. § 85 a SGB V



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