Bewertungsausschuss
In der Gesundheitswirtschaft:
committee for rating panel doctors‘ services
Den Bewertungsausschüssen kommt im Rahmen der Bundesmantelverträge die Aufgabe zu, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als Honorarordnung der (Zahn)Ärzte festzusetzen (Bewertungsmaßstab-Ärzte / Bewertungsmaßstab-Zahnärzte). Auf Bundesebene ist der Ausschuss paritätisch mit jeweils sieben von der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung bestellten Vertretern der Ärzte und sieben Vertretern der Spitzenverbände der Krankenkassen mit alternierendem Vorsitz besetzt.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird ab dem 1. Januar 2009 ein neues System der vertragsärztlichen Vergütung eingeführt. Kernpunkte sind die regionale Euro-Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen, morbiditätsorientierte Gesamtvergütungen sowie arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina. Hierdurch wird das bisherige durch Budgets und floatende Punktwerte geprägte Honorarsystem abgelöst und das Morbiditätsrisiko geht auf die Krankenkassen über.
Im Bewertungsausschuss auf Bundesebene müssen alle zentralen Vorgaben für das neue Vergütungssystem getroffen werden. Die Rahmenvorgaben umfassen zum einen die Abbildung der hausärztlichen und fachärztlichen Leistungen. Dabei müssen die hausärztlichen Leistungen als Versichertenpauschalen aufgeführt werden; für die fachärztliche Vergütung gelten Grund- und Zusatzpauschalen, arztgruppenspezifische diagnosebezogene Fallpauschalen und spezifische Fallpauschalen für kooperative Versorgungsleistungen.
Mit dem GKV-WSG neu hinzu kommt die Festlegung bundeseinheitlicher Punktwerte als Orientierungswerte in Euro. Diese Euro-Orientierungswerte dienen bei den regionalen Preisvereinbarungen als Grundlage der regionalen Euro-Gebührenordnungen. Bei der Anpassung der Orientierungswerte sind insbesondere relevant:die Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskostenentwicklung,Wirtschaftlichkeitsreserven,die allgemeine Kostendegression bei steigenden Fallzahlen.Ergänzend hat der Bewertungsausschuss den Auftrag, Indikatoren zur Messung regionaler Besonderheiten bei der Kosten- und Versorgungsstruktur zu bestimmen. Im Jahr 2010 soll der Bewertungsausschuss besondere Orientierungswerte zur Steuerung des Niederlassungsverhaltens der Vertragsärzte durch Preisanreize festsetzen, indem in Gebieten mit Unterversorgung die Orientierungswerte über dem "normalen" Orientierungswert liegen, in Gebieten mit Überversorgung dagegen darunter liegen sollen.
Im Rahmen der durch das GKV-WSG eingeführten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung muss der Bewertungsausschuss ein Verfahren entwickeln, um die Veränderung des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs der Versicherten zu bestimmen. Hierfür muss er diagnosebezogene Risikoklassen für Versicherte mit vergleichbarem Behandlungsbedarf nach einem geeigneten Klassifikationsverfahren bilden.
Bis Ende 2008 gilt das bestehende vertragsärztliche Vergütungssystem weiter, allerdings müssen bereits zum 1. Januar 2008 die hausärztlichen Leistungen und die Grund- und Zusatzpauschalen für fachärztliche Leistungen im EBM als Pauschalen abgebildet sein. Der Bewertungsausschuss muss jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur im Vorjahr fertigen und dem Bundesministerium für Gesundheit vorlegen. Zur Unterstützung des Bewertungsausschusses haben die KBV und Spitzenverbände der Krankenkassen das Institut des Bewertungsausschusses gegründet.
§§ 87, 87 a–c SGB V
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