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FallzahlIn der Gesundheitswirtschaft: Zahl der (Behandlungs- oder Krankenhaus-)Fälle in einem abgrenzbaren Zeitabschnitt. Die Fallzahl wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der Krankenhausstatistik anhand des Patientenzu- und -abgangs ermittelt. Dabei wird zwischen einrichtungs- und fachabteilungsbezogener Fallzahl unterschieden. Bei der fachabteilungsbezogenen Fallzahl werden die internen Verlegungen berücksichtigt. In die Ermittlung der Fallzahl werden auch die Sterbefälle einbezogen. Die Formel für die einrichtungsbezogene Fallzahl lautet: In der Gesundheitswirtschaft: number of cases Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum
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Weitere Begriffe : Richtlinien für die Depotprüfung | freie Sparkassen | Kapitalismuskritik, marxistische | ||||||||||||||||||||||||||||
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