Fallwert
In der Gesundheitswirtschaft:
In Geldeinheiten ausgedrückter Wert eines einzelnen Krankenhausfalles. Dabei kann es sich um den tatsächlichen Wert eines einzelnen Falles handeln oder auch um den durchschnittlichen Fallwert. Er errechnet sich aus der Division des Gesamtbudgets durch die Fallzahl.
Der individuelle Fallwert ergibt sich im deutschen Fallpauschalensystem, das seit 2003 stufenweise eingeführt wird, aus der Multiplikation des Relativgewichtes eines Falles mit dem krankenhausindividuellen Basisfallwert.
Im deutschen Fallpauschalensystem (G-DRG-System) existiert neben den genannten Werten auch der durchschnittliche Landesbasisfallwert oder landesweiter Basisfallwert.
In der Gesundheitswirtschaft: ist der durchschnittliche Wert eines Behandlungsfalls. Der Fallwert wird je nach Vergütungssystem in Euro oder Punktwerten ausgedrückt.
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