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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Basisfallwert

In der Gesundheitswirtschaft: Begriff im Rahmen von DRG- oder Fallpauschalen-Vergütungssystemen, der die preisliche Bewertung eines durchschnittlichen DRG-Falles mit dem Schweregrad 1,0 angibt. Er wird ermittelt, in dem das Krankenhausbudget durch das durch den Casemix ausgedrückte Leistungsvolumen des betreffenden Krankenhauses geteilt wird. Er stellt damit faktisch den Preis für eine standardisierte Leistung (Leistung mit dem Schweregrad 1,0) des Krankenhauses dar. Der krankenhausindividuelle Basisfallwert gibt im Vergleich zum Basisfallwert anderer Krankenhäuser oder auch zum landesweiten Basisfallwert (s. u.) die relative Position des Krankenhauses wieder, denn er drückt in einer einzigen Zahl aus, wie wirtschaftlich das betreffende Haus im Vergleich zu anderen Häusern arbeitet. Im deutschen G-DRG-System existiert neben dem krankenhausindividuellen Basisfallwert, also dem Durchschnittspreis eines DRG-Falles mit dem Schweregrad 1,0 in diesem Krankenhaus, auch der landesweite Basisfallwert oder Landesbasisfallwert. Dieser Landesbasisfallwert musste für das Jahr 2005 nach den gesetzlichen Vorgaben für jedes Bundesland individuell erstmals zwischen den Landeskrankenhausgesellschaften und den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf Landesebene ausgehandelt werden. In der so genannten Konvergenzphase bis zum vollen Wirksamwerden des G-DRG-Systems Anfang 2009 werden der krankenhausindividuelle Basisfallwert und das Erlösbudget des Krankenhauses jährlich stufenweise an den landesweit geltenden Basisfallwert und das sich daraus ergebende DRG-Erlösvolumen angeglichen. Am Ende dieses Angleichungsprozesses soll idealtypisch in jedem Bundesland ein Landesbasisfallwert stehen, der für alle Krankenhäuser im Bundesland Gültigkeit hat. Durch die Ende 2004 eingeführte Kappungsgrenze für die Anpassung der krankenhausindividuellen Basisfallwerte von solchen Kliniken, die besonders weit über dem vereinbarten Landesbasisfallwert liegen, wird es jedoch auch am Ende des Konvergenzprozesses nicht zu der idealtypisch angestrebten Situation kommen.



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