Krankenhausbudget
In der Gesundheitswirtschaft:
Budget eines Krankenhauses, das mit den zuständigen Krankenkassen für ein Jahr vereinbart wird. Siehe auch Budgetierung. Das vereinbarte Jahresbudget kann unter- und überschritten werden und ist insofern flexibel. Bei Unter- oder Überschreitungen werden die nicht oder die zusätzlich erbrachten Leistungen jedoch nur mit festgelegten, bei Unter- und Überschreitung unterschiedlichen Abschlägen vergütet.
Nach der vollständigen Einführung des Fallpauschalen-Vergütungssystems für Krankenhäuser soll die Budgetierung für die Krankenhäuser wegfallen. Allerdings gibt es für die genaue Gestaltung des endgültigen, ab Anfang 2009 geltenden Vergütungssystems im Krankenhaus noch keine rechtliche Regelung.
In der Gesundheitswirtschaft: hospital budget
Jedes Krankenhaus verhandelt jährlich mit den Krankenkassen über ein individuelles flexibles Jahresbudget. Hierfür galt vor der Reform der Krankenhausfinanzierung per Einführung von Fallpauschalen durch Diagnosis Related Groups das Kostendeckungsprinzip, d.h., die laufenden Betriebs- und Personalkosten wurden weitestgehend ohne Berücksichtigung der Effizienz oder der medizinischen Leistungen von den Krankenkassen übernommen.
Seit dem Fallpauschalengesetz wird das Kostendeckungsprinzip in mehreren Stufen durch das Leistungsprinzip abgelöst (Konvergenzphase seit 2005). In der laufenden Konvergenzphase errechnet sich ein Krankenhausbudget aus dem sogenannten Erlösbudget, das sich aus den abrechenbaren DRG und Fallpauschalen ergibt, sowie der Erlössumme, die aus den krankenhausindividuellen Entgelten errechnet wird. Seit 2005 wird das Erlösbudget des Krankenhauses dabei schrittweise an den landesweiten Basisfallwert angeglichen. Im Jahr 2009 sollen die Krankenhausleistungen dann zu landesweit gleichen Pauschalpreisen durch die Krankenkassen bezahlt werden.
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