Leistungsprinzip
Verteilungs- und Bewertungsprinzip für individuelles und soziales Handeln. Voraussetzung ist die Leistungsstimulation mittels sozialer Anerkennung oder monetärer Entlohnung, z. B. Akkordlohn.
In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung für die Verteilungsnorm moderner Gesellschaften, nach welcher sich die materiellen und sozialen Chancen der Individuen allein nach der Qualität und dem Umfang ihrer Leistung bemessen sollen. Vorausgesetzt sind Leistungsstandards, über deren Definition innerhalb eines sozialen Systems Konsens herrscht. Das Leistungsprinzip hat gegenüber anderen Zuteilungskriterien (z.B. Stand, Herkommen) im Zuge der Industrialisierung an Bedeutung gewonnen. An die Verwirklichung des L.s heftet sich nicht nur die liberale Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit (Abbau von funktional ungerechtfertigten Statusvorteilen und Schichtbarrieren), sondern auch die Erwartung der optimalen Ausschöpfung des gesamtgesellschaftlichen Leistungspotentials. Kritisiert wird am L., dass es als individualistisches Zurechnungskriterium den gesellschaftlichen Charakter produktiver Leistungen verschleiere.
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